Voraussetzungen und Verfahren

Voraussetzungen und Antragsverfahren

Das Verfahren verbindet eine Prüfung der Investition, Sicherheits- und Finanzkontrollen und eine begründete Entscheidung der Dirección Nacional de Migraciones. Die Vorbereitung bestimmt das Ergebnis.

Letzte rechtliche Prüfung: · Verantwortlicher Rechtsanwalt: Gastón A. Cejas

Voraussetzungen für den Hauptantragsteller

Weder das Dekret noch die Ankündigung enthalten eine abschließende Liste. Aus den geltenden Texten und der Ankündigung ergibt sich, dass der Hauptantragsteller

  • ausländischer Staatsangehöriger mit gültigem Reisepass sein muss;
  • eine „erhebliche Investition“ im Sinne der Festlegungen des Wirtschaftsministeriums tätigen muss — laut Ankündigung den Beitrag oder die Anleihe;
  • die rechtmäßige Herkunft und Rückverfolgbarkeit der Mittel über das reguläre Finanzsystem nachweisen muss;
  • die Identitäts-, Strafregister-, Reputations- und Sicherheitsprüfungen bestehen muss;
  • nach den Berichten der beteiligten Behörden kein Risiko für die nationale Sicherheit oder das nationale Interesse darstellen darf.

Nach den bisher veröffentlichten Texten verlangt dieser Weg weder einen Mindestaufenthalt in Argentinien noch Spanischkenntnisse noch physische Anwesenheit. Die Durchführungsvorschriften könnten weitere Voraussetzungen vorsehen.

Due Diligence

Nach Dekret 524/2025 (Art. 3) holt die Agentur, wenn die Investition die Voraussetzungen erfüllt, Berichte des Ministeriums für Nationale Sicherheit, der Finanzermittlungseinheit (UIF), des Nationalen Strafregisters, des RENAPER (nationales Personenregister), des Staatlichen Nachrichtendienstes (SIDE) sowie aller weiteren öffentlichen oder privaten Stellen ein, die sie für erforderlich hält. Laut Ankündigung folgen die Prüfungen den Standards von OECD und FATF und umfassen:

  • Identitätsprüfung;
  • rechtmäßige Herkunft und Rückverfolgbarkeit der Mittel;
  • Vermögens- und Finanzanalyse;
  • Länderrisiko;
  • strafrechtliche und reputationsbezogene Vorgeschichte;
  • Migrationshistorie.

Ist die Investition nicht erheblich oder rät eine konsultierte Stelle ab, muss der Bericht der Agentur die Ablehnung vorschlagen.

Mittelherkunft: was üblicherweise verlangt wird

Der Nachweis der Mittelherkunft ist kein Kontoauszug mit Saldo: Er muss erklären, wie das Geld erwirtschaftet wurde und wie es auf das Konto gelangt ist, von dem gezahlt wird. Je nach Fall umfasst er üblicherweise:

  • Arbeitseinkommen: Arbeitsverträge, Gehaltsabrechnungen und Steuererklärungen;
  • Unternehmenseinkünfte: Gesellschaftsunterlagen, Jahresabschlüsse, Ausschüttungsbeschlüsse;
  • Veräußerung von Vermögen: Kaufverträge, Urkunden und Zahlungsnachweise;
  • Erbschaften oder Schenkungen: Nachlassunterlagen, Schenkungsurkunden und die Mittelherkunft des Schenkers;
  • Kapitalanlagen: Depotauszüge und Historie der veräußerten Positionen;
  • eine lückenlose Folge von Kontoauszügen, die die Bewegungen zeigt.

Das argentinische Geldwäschegesetz 25.246 und die Resolutionen der UIF gelten für die an den Überweisungen beteiligten Institute.

Indikative Unterlagenliste

Indikative Unterlagenliste
UnterlageWerFormvorschriften
Gültiger ReisepassJeder AntragstellerKopie aller Seiten; gültig während des Verfahrens
GeburtsurkundeJeder AntragstellerApostille + beeidigte Übersetzung
HeiratsurkundeEhepartnerApostille + beeidigte Übersetzung
FührungszeugnisseVolljährige, aus jedem Staat der Staatsangehörigkeit und des Wohnsitzes der letzten JahreAktuell, Apostille + Übersetzung
WohnsitznachweisHauptantragstellerAktuell
Dossier zur MittelherkunftHauptantragsteller (und ggf. Schenker)Geordnet und schlüssig
Elterliche Zustimmung / SorgerechtKinder unter 18Beglaubigt, apostilliert und übersetzt
ZahlungsnachweisHauptantragstellerNur über den offiziellen Kanal

Indikative Liste der Kanzlei. Die offizielle Liste legt die Agentur fest (Dekret 524/2025, Art. 6).

Das Verfahren Schritt für Schritt

  1. Ersteinschätzung

    Wir prüfen Staatsangehörigkeit, Wohnsitz, Familienzusammensetzung, Vorgeschichte und die Regeln Ihres Heimatstaates zur doppelten Staatsangehörigkeit, bevor Sie Mittel binden.

  2. Mandat und Dokumentenplan

    Schriftliche Mandatsvereinbarung, Konfliktprüfung und eine Checkliste für jedes Familienmitglied: Personenstandsurkunden, Führungszeugnisse, Apostillen und beeidigte Übersetzungen.

  3. Nachweis der Mittelherkunft

    Wir bereiten den Nachweis der rechtmäßigen Herkunft, der Inhaberschaft und der Rückverfolgbarkeit der einzusetzenden Mittel auf.

  4. Offizieller Zahlungsweg

    Zahlungen erfolgen ausschließlich auf das Konto oder in das Instrument, das in den offiziellen Vorschriften benannt ist. Niemals an Vermittler.

  5. Antrag bei der Agentur

    Der Antrag wird bei der Agencia de Programas de Ciudadanía por Inversión (Agentur für Staatsbürgerschaft-durch-Investition-Programme) eingereicht, sobald der Kanal geöffnet ist. Die Agentur prüft die Investition und holt Sicherheits- und Finanzberichte ein.

  6. Entscheidung von Migraciones

    Die Agentur übermittelt der Dirección Nacional de Migraciones (nationale Migrationsbehörde) einen begründeten Bericht; diese muss innerhalb von 30 Werktagen nach Eingang entscheiden.

  7. Nach der Entscheidung

    Bei Bewilligung: Einbürgerungsurkunde, Personalausweis (DNI), Reisepass und Steuernummer (CUIT). Bei Ablehnung: Prüfung der Gründe und der verfügbaren Rechtsbehelfe.

Fristen und Untätigkeit der Verwaltung

Die einzige Frist im Dekret 524/2025 betrifft Migraciones: 30 Werktage ab Eingang des Agenturberichts (Art. 4). Für die Prüfung durch die Agentur und für die Berichte der konsultierten Stellen setzt das Dekret keine Fristen. Die Gesamtdauer ist daher unbekannt und darf nicht als „Staatsbürgerschaft in 30 Tagen“ dargestellt werden.

Entscheidet die Verwaltung nicht innerhalb der maßgeblichen Fristen, sieht das nationale Verwaltungsverfahrensgesetz (Gesetz 19.549, geändert durch Gesetz 27.742) Instrumente wie den Antrag auf beschleunigte Entscheidung und den amparo por mora vor — eine gerichtliche Klage, mit der die Verwaltung zur Entscheidung verpflichtet wird.

Bewilligung oder Ablehnung

Bei Bewilligung stellt Migraciones die Einbürgerungsurkunde (carta de ciudadanía) aus und koordiniert mit dem RENAPER die Ausstellung des Personalausweises (DNI) (Art. 6 des geänderten Gesetzes 346). Die Steuerbehörde ARCA muss den neuen Staatsbürgern die Steuernummer (CUIT) zuteilen (Dekret 524/2025, Art. 5). Anschließend wird der Reisepass beantragt.

Eine Ablehnung muss begründet sein. Je nach Inhalt stehen die Rechtsbehelfe des Verwaltungsverfahrens (Wiedererwägung und Beschwerde an die übergeordnete Behörde) sowie die gerichtliche Überprüfung vor den Bundesgerichten offen. Siehe den Abschnitt zu Rechtsbehelfen in unserem Rechtsleitfaden.

Bereiten Sie Ihre Akte von Anfang an richtig vor

Die meisten Ablehnungen und Verzögerungen in Investitionsmigrationsprogrammen gehen auf widersprüchliche Unterlagen oder schwache Nachweise der Mittelherkunft zurück.